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   BGH, 27.09.1995 - IV ZR 319/94   

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https://dejure.org/1995,2245
BGH, 27.09.1995 - IV ZR 319/94 (https://dejure.org/1995,2245)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1995 - IV ZR 319/94 (https://dejure.org/1995,2245)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1995 - IV ZR 319/94 (https://dejure.org/1995,2245)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BB-BUZ § 2
    Versicherungsfall in der BUZ

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 88
  • MDR 1996, 152
  • VersR 1995, 1431
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - IV ZR 319/94
    Berufsunfähigkeit in der von der Beklagten in Übereinstimmung mit den Musterbedingungen von 1975 gewählten Definition ist zwar ein eigenständiger juristischer Begriff; er enthält aber maßgebliche Komponenten aus dem gesundheitlichen Bereich des Versicherten (siehe dazu Senatsurteil BGHZ 119, 263, 265ff.) [BGH 30.09.1992 - IV ZR 227/91].
  • BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82

    Voraussetzung eines unbefristeten Leistungsverweigerungsrechts des Versicherers;

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - IV ZR 319/94
    Demgemäß ist maßgebend für die Feststellung des Zeitpunktes, zu dem bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit eingetreten ist, die rückschauende Ermittlung des Zeitpunktes, zu dem erstmals ein Zustand gegeben war, der nach dem Stande der medizinischen Wissenschaft keine Erwartungen auf Besserung mehr rechtfertigte - so schon Senatsurteil vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630.
  • BGH, 27.01.1993 - IV ZR 309/91

    Berufsunfähigkeit vor Abschluß des Versicherungsvertrages

    Auszug aus BGH, 27.09.1995 - IV ZR 319/94
    Zutreffend hat das Berufungsgericht gesehen, daß in der an den Musterbedingungen von 1975 orientierten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung der Beklagten deren Leistungspflicht überhaupt nur in Betracht kommen kann, wenn der Kläger nicht schon vor Versicherungsbeginn aus Gesundheitsgründen voraussichtlich dauernd außerstande war, die Ausbildung zum Marineoffizier durchzustehen (Senatsurteil vom 27. Januar 1993 - IV ZR 309/91 - VersR 1993, 469 [BGH 27.01.1993 - IV ZR 309/91]).
  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 527/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 2

    "Berufsunfähigkeit" in der von der Beklagten ihren Bedingungen zugrunde gelegten Definition ist demgemäß ein eigenständiger juristischer Begriff, der eine Kombination aus rechtlichen und medizinischen Aspekten enthält (vgl. Senatsurteile vom 27. September 1995 - IV ZR 319/94, VersR 1995, 1431 unter 2 a [juris Rn. 13]; vom 30. September 1992 - IV ZR 227/91, BGHZ 119, 263 unter II 1, 2 [juris Rn. 11 f.]; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. A Rn. 76, 79) und die Frage der Verweisbarkeit des Versicherten auf eine Vergleichstätigkeit einschließt.
  • BGH, 24.02.2010 - IV ZR 119/09

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines Auszubildenden

    Das verbietet es insbesondere, die Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Auszubildenden als bloße Erwerbsunfähigkeitsversicherung anzusehen und zu behandeln; damit wäre das vom Versicherer - hier in § 1 Abs. 1 B-BUZ - gegebene Leistungsversprechen sinnwidrig ausgehöhlt (Senatsurteil vom 27. September 1995 - IV ZR 319/94 - VersR 1995, 1431 unter 3 b).
  • OLG Dresden, 27.03.2018 - 4 U 1519/17

    Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes in gesunden Tagen in der

    7  versicherungsvertraglich vereinbarten Leistungsgrenze liegenden beruflichen Leistungsfähigkeit nichtmehr zu erwarten ist (st. Rspr., vgl. nur BGH Urteil vom 27.9.1995 - IV ZR 319/94).

    Ein solcher Zustand kann bereits unmittelbar mit einem Ursachenereignis entstehen; entscheidend ist die rückschauende Feststellung des Zeitpunkts, zu dem erstmals ein Zustand gegeben war, der nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Erwartungen mehr auf eine Besserung rechtfertigte (BGH Urteil vom 1.10.2006 - IV ZR 66/05; Urteil vom 27.9.1995; IV ZR 319/94).

  • BGH, 11.10.2006 - IV ZR 66/05

    Begriff der dauernden Berufsunfähigkeit in der

    Wann erstmals ein solcher Zustand gegeben war, der nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Erwartungen mehr auf eine Besserung rechtfertigte, ist danach rückschauend festzustellen bzw. zu ermitteln (Senatsurteile vom 22. Februar 1984 und vom 21. März 1990, jeweils aaO; Senatsurteil vom 27. September 1995 - IV ZR 319/94 - VersR 1995, 1431 unter 2 a).

    Der Sachverständige aber wird auch als Mediziner des einschlägigen Fachgebietes meist erst in nachträglicher Auswertung der jeweiligen Krankengeschichte feststellen können, ab wann bei dem Versicherungsnehmer ein nicht mehr mit Aussicht auf Erfolg therapierbarer Zustand mit Krankheitswert eingetreten war, dies nicht zuletzt auch deshalb, weil die Medizin in ständiger Fortentwicklung begriffen ist und neue Heilmethoden gefunden werden (Senatsurteil vom 27. September 1995 aaO unter 2 b).

  • OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 5 U 67/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Zulässigkeit "außervertraglicher" Vereinbarungen;

    Die bloße Befürchtung, eine - wie hier ausgeheilte - Krankheit könne noch einmal auftreten, weil, möglicherweise, eine Disposition (vgl. dazu BGH, Urt.v. 27.09.1995 - IV ZR 319/94 - VersR 1995, 1431; VersRHdb.-Rixecker, 2. Aufl., § 46 Rdn. 61) zu bestimmten Leiden bestehe, stellt von vornherein keinen Versicherungsfall (mehr) dar.
  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Die soziale (gesetzliche) BU-Versicherung (vgl. zur privaten BU-Versicherung stellvertretend: Bundesgerichtshof , NJW-RR 1996, 345 f; NJW-RR 1996, 88 ff.; NJW-RR 1995, 20 f; NJW-RR 1993, 1370 f; BGHZ 119, 263 ff.; jeweils m.w.N.) gewährt Nachteilsausgleich durch Rente nur, falls der Versicherungsfall gegeben, d.h., das versicherte Gut, die Berufsfähigkeit des Versicherten, durch die in dieser Versicherung abgedeckten Risiken (Krankheit, Behinderung) in einem die gesetzliche Anspruchsschwelle (mehr als hälftige Einschränkung der Berufskompetenz) überschreitenden Maße dauerhaft beeinträchtigt ist.
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96

    Prüfungsumfang bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Der Versicherungsfall der sozialen (gesetzlichen) BU-Versicherung (vgl. zur privaten BU-Versicherung stellvertretend: Bundesgerichtshof , NJW-RR 1996, 345 f; NJW-RR 1996, 88 ff; NJW-RR 1995, 20 f; NJW-RR 1993, 1370 f; BGHZ 119, 263 ff; jeweils mwN) liegt nur vor, wenn das versicherte Gut, die Berufsfähigkeit des Versicherten, ausschließlich durch die in dieser Versicherung abgedeckten Risiken (Krankheit, Behinderung) in einem die gesetzliche Anspruchsschwelle (mehr als hälftige Einschränkung der Berufskompetenz) überschreitenden Maße dauerhaft, dh für mehr als 26 Wochen, beeinträchtigt ist.
  • BGH, 23.05.2001 - IV ZR 94/00

    Anwendung auf nach dem Rücktritt eingetretene Versicherungsfälle

    Das Berufungsgericht hat die medizinische Prognose der fehlenden Besserungsfähigkeit der Erkrankung, welche eine Voraussetzung für den Eintritt der Berufsunfähigkeit darstellt (BGH, Urteil vom 27. September 1995 - IV ZR 319/94 - VersR 1995, 1431 unter 2 a), erst ab dem Zeitpunkt der Untersuchung des Klägers durch die Sachverständige Dr. R. für gerechtfertigt gehalten.
  • KG, 04.08.2016 - 6 U 176/14

    Krankentagegeldversicherung: Anforderungen an die Feststellung der

    Für die Abgrenzung, ob ein "vorübergehender Zustand" vorlag oder im Gegensatz dazu ein Zustand "auf nicht absehbare Zeit" gegeben war, kommt es deshalb darauf an, ob nach dem Stande der medizinischen Wissenschaft bei sachgerechter Beurteilung die Erkrankung erstmals nicht (mehr) derart besserungsfähig erscheint, dass eine Verringerung der bestehenden Beeinträchtigung der Arbeitskraft des Versicherten erwartet werden dürfte (vgl. BGH VersR 1995, 1431 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 13; BGH VersR 1984, 630 ff - zitiert nach juris: Rdnr. 27).
  • KG, 28.04.2020 - 6 U 111/18

    Nachweis der Berufsunfähigkeit bei Berufswechsel

    Mit der Definition bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit in § 1 Ziff. 1 und 3 BUV wird mit dem Zusatz "die ärztlich nachzuweisen sind" unmissverständlich herausgestellt, dass es für den Nachweis der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalls eines medizinischen Befunds bedarf (für die insoweit gleichlautenden Musterbedingungen BUZ 1975: BGH, Urteil vom 27. September 1995 - IV ZR 319/94 -, VersR 1995, 1431, Rn. 13 nach juris; vgl. auch: Lücke in Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 2 BU Rn. 7; Baumann in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl. 2019, § 2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? Rn. 125 ff.; HK-VVG/Mertens, 4. Aufl., § 2 Rn.2 i.V.m. Rn. 48; Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung, 1. Aufl., § 2 BUV Rn. 233ff; Gramse in Staudinger/Halm/ Wendt, Versicherungsrecht, 2. Aufl., § 1 BUV 2008 Rn. 3; im Ergebnis ebenso: OLG Hamm, Urteil vom 27.04.2018 - 20 U 75/17 -, VersR 2018, 1241, Rn. 106 nach juris; Urteil vom 19.12.2018 - 20 U 39/18 -, Rn. 52 nach juris, - insoweit in faktischer Abkehr von seiner früheren, vom Kläger zitierten Rspr.).
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RA 72/95

    Berufsunfähigkeits-Rente

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 104/94
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RA 30/95

    Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) - Vorliegen einer

  • VG München, 21.04.2011 - M 12 K 11.440

    Klageänderung; Subsidiarität der Feststellungsklage; vorübergehende oder

  • LG Wiesbaden, 08.05.2009 - 10 O 109/07

    Einzelfall einer fortbestehenden Leistungsverpflichtung trotz wirksamen

  • LG Dortmund, 04.03.2000 - 2 O 163/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

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